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Info's zur Wagenanmeldung
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Um die Parade möglichst interessant
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teilnehmenden Wagen sorgfältig auszuwählen.
Damit der Qualitätsanspruch einer guten „Street
Parade“ erfüllt wird, ist es erforderlich,
daß die teilnehmenden Wagen einigen Mindestanforderungen
entsprechen. Die folgenden Punkte geben einen Überblick,
welche Anforderungen an einen Paradewagen der JOB
PARADE gestellt werden. |
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1. Wagenarten |
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Üblich sind Sattelschlepper
(Zugmaschine mit Auflieger). Ausnahmen machen sich
evtl. bei besonderen Dekorationskonzepten notwendig.
Aus Sicherheitsgründen müssen Pritschenauflieger
mit hoher Bordwand, die kein Auf- und Absteigen
während der Fahrt ermöglichen, benutzt
werden. Wichtig ist auch, dass die Fahrzeuge einen
Kriechgang besitzen. Die Fahrer der Wagen sind im
Vorfeld der JOB PARADE durch die Wagenbetreiber
auf den besonderen Charakter der Veranstaltung hinzuweisen.
Die Wagen dürfen keine überschweren Fahrzeuge
sein, da Sonderfahrzeuge einige Teile der Strecke
nicht befahren dürfen. |
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2. Ausstattung |
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Neben einer Menge gut
gelaunter Partymacher und DJs auf dem Wagen, sollte
für eine optisch interessante Dekoration gesorgt
werden. Wichtig dabei ist, dass die Dekoration keine
Überhöhe hat.
Für eventuell notwendige Abnahmen der Dekoration
durch den TÜV ist der Wagenbetreiber zuständig.
Eine Jury wird entscheiden, welcher Wagen das Motto
und den Inhalt der JOB PARADE 2004 am besten umsetzt.
Für diesen Wagen wird von der DGB-Jugend NORD
ein Preis vergeben, der auf der Bühne auf dem
Alten Garten überreicht wird. |
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3. Technik |
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Ein Notstromaggregat auf dem Fahrzeug
versorgt die Tontechnik mit Strom. Die Leistung
sollte etwa 2 x 6 KW betragen, da wegen der baulichen
Situation entlang der JOB PARADE – Strecke
die Endstufenleistung der PA (Beschallungsanlage)
auf 2 x 4 KW begrenzt wird. Gegebenenfalls erfolgen
weitere Lautstärkebeschränkungen durch
das Schweriner Umweltamt, über die wir dann
informieren werden. Wir empfehlen, das Aggregat
so zu plazieren, dass niemand durch Abgase gefährdet
oder verletzt wird. |
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4. Sicherheit |
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Jeder Wagenbetreiber hat für
die Sicherheit seines Wagens eigenverantwortlich
zu sorgen. VP I schließt jegliche Haftung
gegenüber VP II aus. VP II stellt VP I von
Ansprüchen Dritter frei. Nähere Informationen
und genaue Regelungen werden im Wagenstartvertrag
beschrieben. Während der Fahrt dürfen
keine Getränke vom Wagen gereicht werden! Alle
Wagenordner erhalten eine Ordnerbinde, die zu tragen
ist. |
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5. Werbung |
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Die Gesamtfläche für kommerzielle
Werbung bleibt auf 4 qm pro Wagen begrenzt. Ausnahmen
hiervon sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung
der DGB-Jugend NORD möglich. |
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6. Startgebühren |
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Die DGB-Jugend erhebt von den Wagenbetreibern
Startgebühren. Befreit hiervon sind ausschließlich
freie Träger der Jugendhilfe nach dem Kinder-
und Jugendhilfegesetz (KJHG). |
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7. Ablauf |
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01.05.2006
07.00 bis 11.00 Uhr
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Fahrzeuge nehmen entsprechend des
Zeitplanes der DGB-Jugend ihren Stellplatz im Bereich
des Nordufer Pfaffenteich/Mecklenburgstraße
ein. Arbeiten an den Wagen und Abnahme der Wagen
bis 10.30 Uhr. |
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11.00 bis 11.45 Uhr |
Wagenpräsentation, Besichtigung
durch die Jury. |
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12.00 Uhr |
Start der JOB PARADE am Südufer
Pfaffenteich mit kurzer Eröffnung. |
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12.00 bis 15.30 Uhr |
JOB PARADE (siehe www.jobparade.de)
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ab 14.30 Uhr |
Ankunft der Wagen
am Alten Garten (Schloßstraße), Absteigen
der mitfahrenden Personen. (Hinweis: Fahrzeuge müssen
ab Schloßstraße leer weiter fahren.
Auf dem Jägerweg können die Wagen abgeschmückt
werden.) |
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ca. 15.30 Uhr |
Open Air Event am Alten Garten |
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ca. 17.00 Uhr |
Hauptbühne Alten Garten: Preisverleihung
für den besten Wagen durch die DGB-Jugend NORD. |
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8. Allgemeines |
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In der 3. Märzwoche erhalten
die Wagenbetreiber nähere Informationen sowie
den Wagenstartvertrag mit einer Starterlaubnis. |
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Anmeldeschluss ist der 5. März 2006. |
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Bewerbungen sind schriftlich an die
DGB-Jugend zu senden: |
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DGB-Jugend NORD
Projekt: JOB PARADE 1. Mai 2006
Eckdrift 83
19061 Schwerin |
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Für Rückfragen stehen wir
unter der Telefon – Nr. 0385/63 83 210 bzw.
0385/63 83 270 zur Verfügung. |
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